ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die unten aufgeführten Bedingungen sind verbindlicher Vertragsbestandteil zwischen Kunden und Reiseorganisatoren und sind für alle unsere Leistungen verbindlich. Der Vertrag ist gültig nach getätigter Reservation und der Anzahlung. Der Restbetrag muss bei Ankunft vor Ort bezahlt werden. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und LaBelle Feeling Well wirksam. Die Tatsache, sich in eine unserer Leistungen einzuschreiben, bedeutet, dass der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.


RESERVATION

Die Reservation wird gültig nach Erhalt der ersten Anzahlung, d.h. 50% des Gesamtbetrages des Kostenvoranschlages.

Die Anzahlung muss gemäss dem auf der Offerte fixierten Datum getätigt werden. Im andern Fall behält sich LaBelle Feeling Well das Recht vor, die Reservation zu annullieren.


ANNULATION

Bei Annulation unserer Leistungen wird bis 31 Tage vor Anreise die Anzahlung abzüglich CHF 200.-- / Euro 120.- Bearbeitungsspesen rückerstattet. Danach erstattet LaBelle Feeling Well, je nach Datum , einen Teil der Anzahlung zurück.

Annulationsbedingungen Annulationskosten
Von 8 bis 30 Tagen vor Abreise50% der ersten Anzahlung
Von 1 bis 7 Tagen vor Abreise
20% der ersten Anzahlung Am Abreisetag    
Am AbreisetagKeine Rückerstattung


Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Tunesien herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort zurücktreten will, entstehen folgende Annullationsspesen, die mit der Anzahlung verrechnet werden.
- erste Konsultation mit dem Arzt
- Transfer- und Assistenz vom/zum Flughafen
- 3 Tage Hotelunterkunft
- Flugticket, wenn von uns vermittelt


HÖHERE GEWALT

Falls der Kunde die Reise infolge unvorgesehener Vorkommnissen, wie Krankheit, Tod, Katastrophen, Problemen mit den Transportunternehmen, Streik oder behördlichen Massnahmen usw. nicht wie geplant antreten kann, wird die Anzahlung nicht rückerstattet. Er kann aber zu einem späteren Zeitpunkt die gebuchten Leistungen ohne Unkosten beziehen.

Im andern Fall, wenn LaBelle Feeling Well wegen unvorgesehener Vorkommnissen, wie gesundheitliche Probleme oder Tod seitens des Arztes, Katastrophen, Streik oder behördlichen Massnahmen usw. das Reisearrangement annullieren muss, kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Terminplan im gegenseitigen Einverständnis ausgearbeitet Nach Anerkennung des neuen Programms erlischt jedes Recht einer Entschädigungsklage und weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


TRANSPORT HAFTUNG

Im Fall einer Verspätung, Unfall, Panne, Verletzung, Gepäckverlust usw. während des Transportes (Flug, Bahn, Bus usw.) kann LaBelle Feeling Well in keiner Form dafür verantwortlich gemacht werden auch wenn der Transport durch LaBelle Feeling Well vermittelt wurden. Die Verantwortung liegt alleine und ausschliesslich bei den Transportgesellschaften die den Passagier- und den Gepäcktransport durchführen.


REISEABBRUCH

Muss die Reise abgebrochen werden oder können die vereinbarten Termine nicht wahrgenommen werden, weil der Kunde den Flug verpasst, keinen gültigen Reisepass oder kein Visum hat, ihm Papieren fehlen oder alle andern Fälle, die sein Verschulden sind, hat er die Folgekosten voll und ganz zu tragen.

Es ist wichtig, dass nur der Reisende allein für die Gültigkeit der Reisepapiere verantwortlich ist.


PREISÄNDERUNG

Wir behalten uns das Recht vor bei allfälligen Preisänderungen durch steigende Wechselkurse oder andere unvorhergesehene Erhöhungen wie neue staatliche Steuern etc. den Preis anzupassen. Der Reisende wird frühzeitig informiert.

Risiko und Komplikationen
Jeder chirurgische Eingriff beinhaltet ein Risiko und es können Komplikationen auftreten. Einige Risiken sind abhängig vom Chirurgen, die dank seiner Erfahrung, Wissen und Sorgfalt vermeidbar sind.
Andere sind unabhängig vom Chirurgen und spezifisch für einen Eingriff. Während der präoperativen Konsultation erklärt der Chirurge detailliert alle möglichen Komplikationen.

Nachbehandlungen
Vor einem schönheitschirurgischen Eingriff muss immer über Retouchen gesprochen werden: Eine Retouche ist ein zusätzlicher Eingriff, um das Resultat noch perfekter zu haben. Es bedeutet aber nicht, dass eine Komplikation eingetreten ist.
Falls eine solche Retouche notwendig wäre, übernimmt LaBelle Feeling Well die Kosten für den Klinikaufenthalt, die Ärztehonorare so wie die Prothesen die evtl. ersetzt werden.

Garantie des Chirurgen
Im Falle einer Komplikation und so dass ein zusätzlicher Eingriff notwendig wird , werden die Honorare, die Aufenthaltskosten und evtl. die Prothesen die in Zusammenhang mit einer Operation stehen von LaBelle Feeling Well übernommen,
Diese Garantie gilt nicht für das Flugticket und betrifft nur den Patienten.


REKLAMATIONEN

Sämtliche Reklamationen bezüglich des Aufenthaltes ausgenommen die medizinischen Leistungen müssen vor Ort an den Verantwortlichen von LaBelle Feeling Well gemeldet werden und schriftlich spätestens 15 Tage nach Rückkehr.
Nach diesem Zeitpunkt werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert.


GERICHTSTAND

Das Schweizerrecht ist gültig für alle Reiseleistungen.
Im Rechtsfall wird das tunesische Recht für alle medizinischen Leistungen angewandt.