Die unten aufgeführten
Bedingungen sind verbindlicher Vertragsbestandteil zwischen Kunden und Reiseorganisatoren
und sind für alle unsere Leistungen verbindlich. Der Vertrag ist gültig
nach getätigter Reservation und der Anzahlung. Der Restbetrag muss bei Ankunft
vor Ort bezahlt werden. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag für den Kunden und LaBelle Feeling Well wirksam. Die Tatsache,
sich in eine unserer Leistungen einzuschreiben, bedeutet, dass der Kunde mit den
allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.
RESERVATION
Die Reservation wird gültig nach Erhalt der ersten Anzahlung, d.h. 50%
des Gesamtbetrages des Kostenvoranschlages.
Die Anzahlung
muss gemäss dem auf der Offerte fixierten Datum getätigt werden. Im
andern Fall behält sich LaBelle Feeling Well das Recht vor, die Reservation
zu annullieren.
ANNULATION
Bei Annulation unserer Leistungen wird bis 31 Tage vor Anreise die Anzahlung
abzüglich CHF 200.-- / Euro 120.- Bearbeitungsspesen rückerstattet.
Danach erstattet LaBelle Feeling Well, je nach Datum , einen Teil der Anzahlung
zurück.
Annulationsbedingungen
Annulationskosten
Von
8 bis 30 Tagen vor Abreise
50%
der ersten Anzahlung
Von
1 bis 7 Tagen vor Abreise
20%
der ersten Anzahlung Am Abreisetag
Am
Abreisetag
Keine
Rückerstattung
Sollte sich bei der ärztlichen
Untersuchung in Tunesien herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen
Gründen nicht möglich ist oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort
zurücktreten will, entstehen folgende Annullationsspesen, die mit der Anzahlung
verrechnet werden. - erste Konsultation mit dem Arzt - Transfer- und Assistenz
vom/zum Flughafen - 3 Tage Hotelunterkunft - Flugticket, wenn von uns
vermittelt
HÖHERE GEWALT
Falls der Kunde die Reise infolge unvorgesehener Vorkommnissen, wie Krankheit,
Tod, Katastrophen, Problemen mit den Transportunternehmen, Streik oder behördlichen
Massnahmen usw. nicht wie geplant antreten kann, wird die Anzahlung nicht rückerstattet.
Er kann aber zu einem späteren Zeitpunkt die gebuchten Leistungen ohne Unkosten
beziehen.
Im andern Fall, wenn LaBelle Feeling Well wegen unvorgesehener
Vorkommnissen, wie gesundheitliche Probleme oder Tod seitens des Arztes, Katastrophen,
Streik oder behördlichen Massnahmen usw. das Reisearrangement annullieren
muss, kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Anzahlung wird nicht
rückerstattet. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Terminplan
im gegenseitigen Einverständnis ausgearbeitet Nach Anerkennung des neuen
Programms erlischt jedes Recht einer Entschädigungsklage und weitergehende
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
TRANSPORT
HAFTUNG
Im Fall einer Verspätung, Unfall, Panne, Verletzung,
Gepäckverlust usw. während des Transportes (Flug, Bahn, Bus usw.) kann
LaBelle Feeling Well in keiner Form dafür verantwortlich gemacht werden auch
wenn der Transport durch LaBelle Feeling Well vermittelt wurden. Die Verantwortung
liegt alleine und ausschliesslich bei den Transportgesellschaften die den Passagier-
und den Gepäcktransport durchführen.
REISEABBRUCH
Muss die Reise abgebrochen werden oder können die vereinbarten Termine
nicht wahrgenommen werden, weil der Kunde den Flug verpasst, keinen gültigen Reisepass
oder kein Visum hat, ihm Papieren fehlen oder alle andern Fälle, die sein Verschulden
sind, hat er die Folgekosten voll und ganz zu tragen.
Es ist wichtig,
dass nur der Reisende allein für die Gültigkeit der Reisepapiere verantwortlich
ist.
PREISÄNDERUNG
Wir behalten uns das Recht vor bei allfälligen Preisänderungen
durch steigende Wechselkurse oder andere unvorhergesehene Erhöhungen wie
neue staatliche Steuern etc. den Preis anzupassen. Der Reisende wird frühzeitig
informiert.
Risiko und Komplikationen
Jeder chirurgische Eingriff beinhaltet ein Risiko und es können Komplikationen
auftreten. Einige Risiken sind abhängig vom Chirurgen, die dank seiner Erfahrung,
Wissen und Sorgfalt vermeidbar sind. Andere sind unabhängig vom Chirurgen
und spezifisch für einen Eingriff. Während der präoperativen Konsultation erklärt
der Chirurge detailliert alle möglichen Komplikationen.
Nachbehandlungen
Vor einem schönheitschirurgischen Eingriff muss immer über Retouchen
gesprochen werden: Eine Retouche ist ein zusätzlicher Eingriff, um das Resultat
noch perfekter zu haben. Es bedeutet aber nicht, dass eine Komplikation eingetreten
ist. Falls eine solche Retouche notwendig wäre, übernimmt LaBelle
Feeling Well die Kosten für den Klinikaufenthalt, die Ärztehonorare
so wie die Prothesen die evtl. ersetzt werden.
Garantie
des Chirurgen
Im Falle einer Komplikation und so dass ein zusätzlicher
Eingriff notwendig wird , werden die Honorare, die Aufenthaltskosten und evtl.
die Prothesen die in Zusammenhang mit einer Operation stehen von LaBelle Feeling
Well übernommen,
Diese Garantie gilt nicht für das Flugticket und
betrifft nur den Patienten.
REKLAMATIONEN
Sämtliche Reklamationen bezüglich des Aufenthaltes ausgenommen
die medizinischen Leistungen müssen vor Ort an den Verantwortlichen von LaBelle
Feeling Well gemeldet werden und schriftlich spätestens 15 Tage nach Rückkehr. Nach
diesem Zeitpunkt werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert.
GERICHTSTAND
Das Schweizerrecht ist gültig für alle Reiseleistungen. Im Rechtsfall
wird das tunesische Recht für alle medizinischen Leistungen angewandt.